05.03.06.15 (Mitte) Instandhalten von elektrischen/elektronischen Anlagen
- Laufende Nr
- 242
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.06
- SYS_4
- 05.03.06.15
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Elektrik/Elektronik
- ERAAA
- Instandhalten von elektrischen/elektronischen Anlagen
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 7
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Reparaturarbeiten
Analysieren von Fehler- und Störursachen an elektrischen/ elektronischen Anlagen, Schaden lokalisieren, Art und Umfang der Störungs- und Schadensbehebung innerhalb bestimmter Grenzen festlegen und durchführen. In den Fällen, in denen über den Rahmen routinemäßiger Einzelfragen hinaus Abstimmungsprozesse erforderlich sind, mit dem Vorgesetzten Vorschläge zur Schadensbehebung abstimmen. Die instandgesetzten Anlagen auf sachgerechte Ausführung der Reparaturen prüfen und in Betrieb nehmen. Durchführung umfangreicher und schwieriger Reparaturen. Ausarbeiten und Zeichnen (auch mit PC) sowie Korrigieren und Dokumentieren von Schaltplänen. Anfertigen von Stromlauf- und Klemmplänen sowie Anpassen und Korrigieren von Programmen für speicherprogrammierbare Steuerungen.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Durchführen schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an elektronischen Steuerungssystemen nach vorliegenden Wartungsplänen und teils nach Anweisung durch den Vorgesetzten.
Erstellen von Neuanfertigungen
Neuanlagen und Erweiterungen werden generell nach vorgegebenen Plänen erstellt. Arbeiten an elektrischen/elektronischen Anlagen der Haus- und Betriebstechnik.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten, Unterweisen und Betreuen von Mitarbeitern - ggf. auch von Mitarbeitern anderen Stellen - mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Die Durchführung der Reparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten erfordert eine 3 ½-jährige Berufsausbildung ( z.B. als Energieelektroniker/-in ). Zur Analyse und Beurteilung von Schadensumfängen schwieriger und umfangreicher Reparaturen sowie zur Erstellung von Neuanfertigungen sind umfassende langjährige Erfahrungen in Aufbau und Funktion der unterschiedlichen elektrischen/elektronischen Anlagen der Haus- und Betriebstechnik erforderlich, die über einen Zeitraum von 5 Jahren hinausgehen.